Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere nachstehenden Lieferungs- undZahlungsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen Gültigkeit durch schriftliche Bestätigung.
- Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich der Preise, Menge, Liefermöglichkeiten und Lieferzeit.
- Preise
Die Preise verstehen sich rein netto ab Lager Regenstauf in Euro. Kosten für Verpackung und Fracht gehen zu Lasten des Bestellers. Etwa notwendig werdende Preiserhöhungen bleiben vorbehalten. Für die Auswahl des günstigeren Versandweges übernehmen wir keine Haftung.
- Zahlungsbedigungen
Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung, bei Annahmeverzug zum Tage derBereitstellung der Ware, ausgestellt. Bei Beträgen unter 25,-- Euro berechnen wir einen Mindestauftragszuschlag von 5,-- Euro. Der Rechnungsbetrag ist ohne Rücksicht auf Mängelrügen 30 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig, bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2% Skonto. Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen, hereingenommen. Bei Wechsel können mindestens 2% Zinsen über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet werden, zuzüglich Wechselspesen. Aufrechnung seitens des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Wechseldiskontsatz der Bundesbank zu entrichten.
Ist der Käufer mit einer Rechnung in Verzug geraten, so werden sämtliche Verbindlichkeiten sofort fällig und der Verkäufer ist zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Liefervertrag verpflichtet. Der Verkäufer kann für noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Wechsel oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs sowie Nachsuchungen eines Vergleichs seitens des Käufers. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Käufers ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf.
Rücksendungen bedürfen grundsätzlich unserer Zustimmungen. Bei vereinbarter Rücksendung mängelfreier Ware ist eine Entschädigung von 10-90% des Rechnungsbetrages zu entrichten, die wir bei Erstellung der Gutschriftsnote abziehen. Dies trifft dann zu, wenn mehr als 14 Tage nach Warenzustellung verstrichen sind. Ferner bei gängigen Artikeln, die wir an Fachhandelspartner geliefert haben und die wiederkehrend nachgefragt werden, Rücknahmen sind ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer vom Besteller etwa gesetzten Nachfrist. Der Rücktritt kann vom Besteller nur erklärt werden, wenn wir uns im Verzug befinden und innerhalb einer vom Besteller gesetzten, schriftlich angezeigten, angemessenen Nachfrist schuldhaft unserer Lieferfrist nicht nachkommen.
- Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. - Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen des Verkäufers dessen Eigentum.
- Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
- Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Punkt b) auf den Verkäufer übergeht.
- Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Der Verkäufer wird aber selbst die Forderung nicht einziehen solange der Käufer seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachkommt.
- Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung unserer Ware ist dem Käufer nicht gestattet. Vor Zugriff Dritter hat er unverzüglich dem Verkäufer Mitteilung zu machen.
- Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Sachen zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich in schriftlicher Form erklären und bestätigen.
- Lieferzeit
Alle Angaben von Lieferzeiten in unseren Angeboten sind annähernd und unverbindlich. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit beginnt- wenn nicht anders vereinbart - mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht früher als endgültige Übereinstimmung über die Bestellung schriftlich vorliegt. Höhere Gewalt sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder unseren Unterlieferanten berechtigen uns zu entsprechender Verlängerung der Lieferzeit oder Rücktritt vom Kaufvertrag, ohne daß dem Besteller dadurch Schadenersatzansprüche entstehen. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer vom Besteller etwa gesetzten Nachfrist. Der Rücktritt kann vom Besteller nur erklärt werden, wenn wir uns im Verzug befinden und innerhalb einer vom Besteller gesetzten, schriftlich angezeigten, angemessenen Nachfrist schuldhaft unserer Lieferfrist nichtnachkommen.
- Gefahrenüberang
Die Auslieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Gegenstand der Bestellung das Lager verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen z.B. Versendungen, Ausfuhr oder Aufstellung übernommen haben.
- Gewährleistung
Wir leisten 6 Monate ab Rechnungsdatum Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Geräte. Die Gewährleistungbeschränkt sich auf diejenigen Mängel des Gerätes, die nicht auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Benutzung/Behandlung zurückführen sind. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz des beanstandeten Gerätes, Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Fracht für die auszutauschenden Teile trägt der Besteller. Die Zusendung der reparierten und ersetzten Teile gehen zu Lasten des Verkäufers. Jede Gewährleistungspflicht erlischt, wenn vom Besteller oder Dritten Veränderungen oder Reparaturen an dem Gerät vorgenommen werden. Irgendwelche Ansprüche wegen Liefermängeln über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere wird jede Haftung für mittelbare Schäden die dem Besteller oder Dritten aus der Benutzung eines fehlerhaften Gerätes erwachsen, ausgeschlossen. Die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsbedingungen aller Art (VDE, TÜV, Berufsgenossenschaft usw.) ist Angelegenheit des Bestellers.
- Mängelrügen und Haftungsausschluß
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung erlöschen alle Ansprüche auf Gewährleistung.
Die CHEMOS GmbH haftet nicht für Schäden oder Kosten die durch die Verwendung der gelieferten Ware entstehen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg. Teilnichtigkeit einer der vorstehenden Bedingungen hat keine Gesamtnichtigkeit zur Folge. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.